Sicherlich haben Sie auch schon davon gehört: Ab 25. Mai 2018 gilt die sog. DSGVO, die Datenschutzgrundverordnung – und zwar EU-weit. Ganz gleich, ob Sie ein 1-Mann-Betrieb oder Mittelständler sind – auch Sie sind betroffen!
Worum geht's?
Kurz gesagt: Um den Schutz von personenbezogenen Daten, z. B. Ihrer Kunden und Ihrer Mitarbeiter. Die neue EU-Verordnung verschärft die Anforderungen gegenüber bestehenden nationalen Gesetzen und droht bei Nichteinhaltung mit saftigen Bußgeldern. Erfahren Sie mehr über die DSGVO in unserem TAIFUN-Blog!
Was ist mit den TAIFUN Programmen?
Wenn Sie unsere TAIFUN-Programme aktiv nutzen, werden Sie darin auch personenbezogene Daten Ihrer Kunden u. a. verarbeiten müssen. Wir prüfen derzeit, inwieweit unsere Software (TAIFUN Handwerk & Co.) dem neuen Datenschutzrecht der DSGVO bereits entspricht und werden ggf. notwendige Ergänzungen vornehmen, damit die neuen Programmversionen DSGVO-konform sind.
Kunden mit Software-Pflege werden wir über die Ergebnisse, notwendige Maßnahmen und Updates informieren.
Wichtig: Unabhängig von der Nutzung von TAIFUN Programmen müssen Sie in Ihrem Betrieb eigenständig die Anforderungen der DSGVO erfüllen! Bitte haben Sie Verständnis, wenn TAIFUN keine Prozesse für Sie beschreiben kann. Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihren Datenschutzbeauftragten.
Alle Informationen finden Sie auch in unserem TAIFUN Merkblatt zur DSGVO.