Ein aufregendes Jahr geht zu Ende und wir wünschen Ihnen entspannte Feiertage und einen guten Rutsch!
Wie Sie Ihre Inventur mit TAIFUN erledigen, was es zum Jahreswechsel zu beachten gilt und wie Sie uns zwischen den Jahren erreichen, erfahren Sie hier.
Traditionell spenden wir auch zu diesem Weihnachtsfest wieder gerne an die Deutsche Kinderkrebsstiftung sowie an das Kinder- und Jugendhospiz Löwenherz im Landkreis Diepholz. Daneben geht erstmals eine weitere Spende an den Bundesverband Mukoviszidose e.V..
Erreichbarkeit zwischen den Jahren
Wir tanken neue Energie zwischen den Feiertagen und stehen Ihnen daher vom 27.12. bis 28.12.2018 in kleiner Besetzung zur Verfügung. Ab dem 02.01.2019 sind wir wieder mit dem gesamten TAIFUN-Team für Sie da - Ihre Kontaktmöglichkeiten.
Inventur mit TAIFUN - ganz einfach
Zum Jahreswechsel steht in vielen Betrieben die Inventur auf dem Plan, auch bei Ihnen? Von der Vorbereitung über die Bestandserfassung bis hin zur Inventurbewertung - wie das Ganze mit der TAIFUN Handwerkersoftware funktioniert, erfahren Sie in unserem neuen Schulungsvideo - jetzt Video ansehen.
Tipps zum Jahreswechsel
In der Buchführung gelten für die Aufbewahrung von Unterlagen gesetzliche Fristen von sechs bzw. zehn Jahren. Im Rahmen Ihres Jahresabschlusses und mit Ablauf dieser Fristen können Sie nach dem 31. Dezember 2018 bestimmte Unterlagen ohne Bedenken vernichten, z. B.:
- Buchungsbelege (Rechnungen, Kontoauszüge usw.) aus dem Jahr 2008
- Jahresabschlüsse, Inventare usw., die 2008 oder früher aufgestellt wurden
- Lohnkonten aus 2012 oder früher
- Sonstiges wie Auftragsbücher, Versicherungspolicen usw. aus dem Jahr 2012 oder früher
Weihnachtsfeiern: Steuerpflicht für Arbeitnehmer vermeiden
Aktueller Expertentipp vom Rechtsanwalt: Was Sie als Arbeitgeber bei der Ausrichtung von Betriebsveranstaltungen, z. B. Weihnachtsfeiern beachten müssen. Wir informieren Sie zur 110,00 Euro-Grenze in unserem TAIFUN-Blog.