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TAIFUN-Programme sind GoBD-konform

Seit Januar 2015 und nach Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gelten für alle Unternehmen in Deutschland die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz GoBD).

Aus diesem Grund gibt die TAIFUN Software AG ihre Konformitätserklärung ab.

Wir versichern damit, dass die neueste Fassung der Produktgruppen TAIFUN Rechnungswesen, TAIFUN Handwerk, TAIFUN openBusiness, TAIFUN Handel, TAIFUN Kassenbuch, TAIFUN Barverkauf sowie alle weiteren Module, die steuerrelevante Daten aufzeichnen, GoBD-konform sind.

Die Anforderungen der GoBD beziehen sich auf die Aufbewahrungspflicht von elektronischen Dokumenten, um eine Nachvollziehbarkeit steuerrelevanter Buchungen zu geben. Ebenso wie die Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen und die zeitgerechte Erfassung und Ordnung von Grundaufzeichnungen.

Auch Ihr Unternehmen sollte GoBD-konform sein! Dabei sollten Sie unter anderem auf eine eigene Verfahrensdokumentation, die Ihr eingesetztes IT-System beschreibt, achten. Hier müssen die Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen erläutert werden, die Sie zum Schutz gegen Fälschung und Datenverlust getroffen haben.

Weitere wichtige Tipps und Hinweise zum Thema GoBD finden Sie auf unserer Konformitätserklärung.

TAIFUN-Programme sind GoBD-konform

Seit Januar 2015 und nach Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gelten für alle Unternehmen in Deutschland die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz GoBD).

Aus diesem Grund gibt die TAIFUN Software AG ihre Konformitätserklärung ab.

Wir versichern damit, dass die neueste Fassung der Produktgruppen TAIFUN Rechnungswesen, TAIFUN Handwerk, TAIFUN openBusiness, TAIFUN Handel, TAIFUN Kassenbuch, TAIFUN Barverkauf sowie alle weiteren Module, die steuerrelevante Daten aufzeichnen, GoBD-konform sind.

Die Anforderungen der GoBD beziehen sich auf die Aufbewahrungspflicht von elektronischen Dokumenten, um eine Nachvollziehbarkeit steuerrelevanter Buchungen zu geben. Ebenso wie die Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen und die zeitgerechte Erfassung und Ordnung von Grundaufzeichnungen.

Auch Ihr Unternehmen sollte GoBD-konform sein! Dabei sollten Sie unter anderem auf eine eigene Verfahrensdokumentation, die Ihr eingesetztes IT-System beschreibt, achten. Hier müssen die Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen erläutert werden, die Sie zum Schutz gegen Fälschung und Datenverlust getroffen haben.

Weitere wichtige Tipps und Hinweise zum Thema GoBD finden Sie auf unserer Konformitätserklärung.